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Lebenshilfe Brakel Wohnen Bildung Freizeit gGmbH

Datenverarbeitung, Begleitetes, #Rookie..., Freizeithelden, Freizeitwerk, Inklusionsunternehmen, Kreis Höxter, Virenbefall, Wohnstätten, Einverständniserklärung, Eversen
Adresse / Anfahrt
Brunnenallee 69
33034 Brakel
1x Adresse:

Bartholomästraße 18
33034 Brakel


Kontakt
29 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 29 Mitarbeiter
Formell
8x HR-Bekanntmachungen:

2005-05-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2005 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 und mit ihr die Änderung der Vertretungsregelung beschlossen. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Bornefeld-Ettmann, Werner, Brakel, *18.07.1957.

2009-07-15:
Geschäftsanschrift: Nieheimer Str. 28, 33034 Brakel. Prokura erloschen: Ruske, Lorenz, Brakel, *30.05.1946.

2010-10-05:
Einzelprokura: Müller, Bernd, Brakel, *03.06.1977.

2011-10-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 01.09.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Vermögensbildung und Gewinnverwendung) beschlossen.

2013-12-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: Bornefeld-Ettmann, Werner, Brakel, *18.07.1957. Bestellt als Geschäftsführer: Markus, Hans-Friedrich, Höxter-Bruchhausen, *11.12.1967.

2014-10-01:
Nicht mehr Geschäftsführer: Markus, Hans-Friedrich, Höxter-Bruchhausen, *11.12.1967. Bestellt als Geschäftsführer: Major, Jerome, Leopoldshöhe, *16.09.1982.

2017-12-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.11.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Lebenshilfe Brakel Wohnen Bildung Freizeit gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

2020-12-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.11.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes sowie in § 4 (Stammkapital), § 10 (Vermögensbildung und Gewinnverwendung), § 12 (Beschlussfassung und Stimmrecht) und § 14 (Fremdtätigkeit der Geschäftsführer) beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Brunnenallee 69, 33034 Brakel. 1. Zweck der Gesellschaft sind die folgenden gemeinnützigen Tätigkeiten: a) Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 AO b) Förderung der Jugend- und Altenhilfe gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 AO c) Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 AO d) Förderung des Wohlfahrtswesens gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 AO e) Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 AO f) Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 18 AO g) Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke gem. § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 25 AO. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht, insbesondere durch den Betrieb von Einrichtungen, Diensten und das Vorhalten von Angeboten für Personen jeglicher Altersstufen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Hierzu gehören insbesondere ambulante Pflegedienste, Kinder- und Jugendhil-fe sowie familienunterstützende Dienste. 3. Der Satzungszweck wird weiterhin verwirklicht, insbesondere durch die Bereitstellung von Wohnraum in besonderen Wohnformen, insbesondere in Wohnheimen, Wohngemeinschaften und ähnlichem, inkl. der Zurverfügungstellung von Kost und Logie, in besonderem Maße für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen. Mindestens 2/3 der Leistungen werden an Personen i. S. d. § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder die wirtschaftlich Hilfebedürftigen i. S. d. § 53 Nr. 2 AO sind, erbracht. 4. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i. S. d. Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter erhalten keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter.