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Lederhaus & Pferdesport Neumeister GmbH

Sattelanprobe, Eskadron, Preislage..., Ladengeschäft, Telefonberatung, Kompetente, Nachnahmegebühren, Letzter Monat Bestätigter, Monat Bestätigter, Monat Bestätigter Kauf
Adresse / Anfahrt
Oberes Tor 1
95028 Hof
1x Adresse:

Postfach 1432
95013 Hof


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4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-09-26:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.08.2008. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Lederwaren aller Art und Reisegepäck, Bekleidung, Gegenstände für den Pferdesport, Schuhmacher- und Sattlerbedarf und sonstigen Artikeln des gehobenen Bedarfs sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte, ebenso die Vornahme von Änderungen und Reparaturen an solchen Produkten sowie deren Neuanfertigung oder Verleih. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Neumeister, Klaus, Hof, *02.01.1945, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Giegold, Sabine, Hof, *31.10.1971; Neumeister, Julia, Hof, *01.01.1975. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Lederhaus & Pferdesport Neumeister GmbH & Co KG mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRA 3728).

2008-09-26:
Die Lederhaus & Pferdesport Neumeister Verwaltungs GmbH mit dem Sitz in Hof (Amtsgericht Hof HRB 3302) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.08.2008 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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