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LexCom Informationssysteme GmbH

Informationstechnologie & -dienste, Internet und Informationstechnologie, Geschäftsbereich..., Ersatzteilemanagement, After-Sales, Ersatzteilegeschäft, Endkunden, Mikrofilmtechnik, Supportbüro, beschränkter, Logiken
Adresse / Anfahrt
Rüdesheimer Straße 23
80686 München
Kontakt
91 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 91 Mitarbeiter
Gründung 1967
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2006-03-22:
Bestellt: Geschäftsführer: Lex, Johannes, Gräfelfing, *12.05.1976, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-01-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 21.12.2010 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 412.014,34 EUR und die Änderung der §§ 4 (Stammkapital), 7, 9,die Streichung des § 10 (Aufsichtsrat), die Änderung der §§ 11, 12, 13, 16, 17 und die anschließende Umnummerierung nach der Streichung des § 10 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 1.000.000,00 EUR.

2017-11-25:
Personendaten von Amts wegen berichtigt und ausgeschieden: Geschäftsführer: Lex, Herbert, Gräfelfing, *03.02.1937.

2018-09-22:
Prokura erloschen: Sturm, Rainer, Geltendorf.

2019-06-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.06.2019 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neue Firma: LexCom Informationssysteme GmbH.

2019-07-25:
Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 04.07.2019 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens (Geschäftsanteile an der BELENUS LOB Informatic GmbH mit dem Sitz in München, Amtsgericht München HRB 120536) auf die Cesile Management GmbH & Co. KG mit dem Sitz in München (Amtsgericht München HRA 99529) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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