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Liebelt Böden GmbH & Co.KG

Sonstige Dienstleistungen, Reinigungsdienst, Spezialreinigung..., Gebäudedienste, Teledienstes, Bodenauswahl, Designbeläge, Bioböden, Kautschukbeläge, Estriche, Verlegungen, Linoleum
Adresse / Anfahrt
Erwitter Straße 145
59557 Lippstadt
1x Adresse:

Opmünder Weg 69
59494 Soest


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 14 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-12-28:
(Groß- und Einzelhandel mit Bodenbelägen sowie Reinigungsmitteln, das Verlegen von Bodenbelägen aller Art, einschließlich Parkettverlegung und Estrichbau.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Erwitter Str. 145, 59557 Lippstadt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Liebelt Facility GmbH, Lippstadt (Amtsgericht Paderborn HRB 9247), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-03-20:
Nach Änderung der Firma: Persönlich haftender Gesellschafter: Liebelt Böden Beteiligungs GmbH, Lippstadt (Amtsgericht Paderborn HRB 9247), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-10-23:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 22.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.08.2012 den Teilbetrieb "Bodenbeläge" des Vermögens der Eitel-Friedrich Libelt GmbH & Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Lippstadt (Amtsgericht Paderborn, HRA 3381) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2012-11-05:
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 18.10.2012 wirksam geworden.

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