2012-09-11: Die Gesellschafterversammlung vom 13.08.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Abs. 1. (Firma) und 2 (Gegenstand) beschlossen. Neue Firma: Lippold GmbH. Änderung zur Geschäftsanschrift: Rondenbarg 11-17, 22525 Hamburg. Neuer Unternehmensgegenstand: der Handel, die Projektierung, die Herstellung, die Reparatur und der Service von industriellen Ausrüstungen aller Art, insbesondere in den Bereichen der Antriebs- und Dichtungstechnik sowie der Hydraulik und der Pneumatik. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Lippold Hydraulik und Wälzlager GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 35777) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2013-07-09: Bestellt Geschäftsführer: Kube, Thorsten, Hamburg, *30.12.1961, vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen.
2020-06-09: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Tzscharschuh, Jens, Jesteburg, *05.01.1979.
2020-11-17: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.11.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Lippold Mecklenburg-Vorpommern GmbH mit Sitz in Neubrandenburg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-11-22: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Dichtomer GmbH mit Sitz in Oerlinghausen verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.