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Lisori Sonnensegel GmbH

Spedition, Sperrgutzuschlag, Ab einer Packstücklänge..., Packstücklänge Länge, Packstücklängen, Versandkostenpauschale in Höhe, Masten, Sonnensegelmasten, Beratungstermine, Kurbelantrieb, Segelmasten
Adresse / Anfahrt
Querstraße 7
33729 Bielefeld
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2015-05-13:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.03.2015. Geschäftsanschrift: Querstraße 7, 33729 Bielefeld. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Erstellung und der Vertrieb und die Montage von Beschattungssystemen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Gesellschaft zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft darf auch andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beraten, sich an solchen Unternehmen beteiligen oder ganz übernehmen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Riemeier, Jörg, Herford, *23.01.1970, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Lisori Sonnensegel OHG, Herford und gleichzeitiger Sitzverlegung nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 04.03.2015. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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