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Loevenich Fashion GmbH

Hüte, BSCI, Echte Handarbeit..., Leistungsverhältnis Hoher, Hoher Qualitätsanspruch, Mützen, Hut
Adresse / Anfahrt
Sabinastraße 10a
45136 Essen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2017-11-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 24.11.2017. Geschäftsanschrift: Sabinastraße 10A, 45136 Essen. Der Handel und die Produktion von Modeartikeln insbesondere Modeaccessoires (Hüte, Mützen, Schals, Handschuhe, Taschen etc.) und anderen Modeartikeln sowie die Beratung anderer Unternehmen bzw. Dritter in Sachen Kollektionserstellung, Modevertrieb und Marketing. 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Frowein, Sandra, Düsseldorf, *12.01.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von der Einzelkauffrau Sandra Frohwein, geb. 12.01.1968, wohnhaft Orsoyer Str. 80, 40474 Düsseldorf unter der Firma Dieter Loevenich e.K. Inhaberin: Sandra Frowein mit Sitz in Essen (Amtsgericht Essen HRA 3989) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 24.11.2017 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.11.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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