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LuXXaMED GmbH

Zertifiziert, Medizinprodukte, Mikrostrom..., Klebeelektroden, Nerd, Mikrostromtherapie, Regulatorisch, Clinic-Master
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Fiedlerstraße 20
34127 Kassel
1x Adresse:

Fuldablick 3
34355 Staufenberg


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3x HR-Bekanntmachungen:

2013-01-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.03.2009, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 25.10.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz der Gesellschaft) und mit ihr die Sitzverlegung von Staufenberg-Speele (bisher Amtsgericht Göttingen HRB 201343) nach Kassel beschlossen. Geschäftsanschrift: Friedrich-Engels-Straße 4, 34117 Kassel. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb medizinischer Geräte. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Walitschek, Patrick, Staufenberg, *14.12.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Walitschek, Bernd, Staufenberg, *20.04.1954.

2016-01-12:
Neue Geschäftsanschrift: Fiedlerstraße 20, 34127 Kassel.

2016-12-05:
Geschäftsführer: Prof. Walitschek, Bernd, Staufenberg, *20.04.1954, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17.11.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Walitschek Medizintechnik GmbH mit Sitz in Staufenberg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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