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MÜLLER - Construction GmbH

Kongresse, Montagen, Montageunternehmen..., Ausstellungsbau, Bodenverlegearbeiten, Ladenausstattung
Adresse / Anfahrt
Neue Dorfstraße 13a
15345 Reichenow-Möglin
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2015-06-10:
Name der Firma: MÜLLER - MESSEBAU GmbH; Sitz der Firma: Reichenow-Möglin; Geschäftsanschrift: Neue Dorfstraße 13 a, 15345 Reichenow-Möglin. Gegenstand: Messe- und Ausstellungsbauten, Ladenbauobjekte und Objektbauten; Kapital: 25.000,00 EUR. Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müller-Rutschke, Matthias, geb. Müller, *19.05.1958, Reichenow-Möglin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten, mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 26.05.2015

2015-11-17:
neue Firma: MÜLLER - Construction GmbH. Kapital: 26.000,00 EUR. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.10.2015 ist das Stammkapital der Gesellschaft um 1.000,00 € auf 26.000,00 € erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 1 und in § 3 (Stammkapital,Stammeinlage)

2016-03-17:
Die Eintragung betreffend die Erhöhung des Stammkapitals ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.10.2015 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung zur Aufnahme aus dem Vermögen des Herrn Uwe Matthias Müller - Rutschke, geborener Müller, geboren am 29.05.1958, 15345 Reichenow - Möglin, und zwar des von ihm unter der Firma "Matthias Müller e.K." mit Sitz in Reichenow - Möglin (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRA 3300 FF) betriebenen Einzelunternehmens, um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht; der Gesellschaftsvertrag ist geändert in § 1 Abs. 1 (Firma) und in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs - und Übernahmevertrages vom 13.10.2015 durch Ausgliederung zur Aufnahme aus dem Vermögen des Herrn Uwe Matthias Müller - Rutschke, geborener Müller, geboren am 29.05.1958, 15345 Reichenow - Möglin, das von ihm unter der Firma " Matthias Müller e.K." mit Sitz in Reichenow - Möglin (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRA 3300 FF) betriebene Einzelunternehmen als Gesamtheit übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.

2016-03-19:
Die Eintragung betreffend die Erhöhung des Stammkapitals ist von Amts wegen berichtigt und wird wie folgt berichtigt eingetragen: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.10.2015 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung zur Aufnahme aus dem Vermögen des Herrn Uwe Matthias Müller - Rutschke, geborener Müller, geboren am 29.05.1958, 15345 Reichenow - Möglin, und zwar des von ihm unter der Firma "Matthias Müller e.K." mit Sitz in Reichenow - Möglin (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRA 3300 FF) betriebenen Einzelunternehmens, um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht; der Gesellschaftsvertrag ist geändert in § 1 Abs. 1 (Firma) und in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage). Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs - und Übernahmevertrages vom 13.10.2015 durch Ausgliederung zur Aufnahme aus dem Vermögen des Herrn Uwe Matthias Müller - Rutschke, geborener Müller, geboren am 29.05.1958, 15345 Reichenow - Möglin, das von ihm unter der Firma " Matthias Müller e.K." mit Sitz in Reichenow - Möglin (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRA 3300 FF) betriebene Einzelunternehmen als Gesamtheit übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird