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Märkische Kiste GmbH

Lebensmittel, Bioladen, Biokisten..., Brot und Backwaren, Bäckerei Beumer, Gemüse wie Zuckermais, Havelländer Sauerkraut, Hof Arche Noah
Adresse / Anfahrt
Motzener Straße 30
12277 Berlin
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2014-11-25:
Firma: Märkische Kiste GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Motzener Straße 30, 12277 Berlin; Gegenstand: Der Einzel- sowie Versandhandel mit Lebensmitteln, vor allem mit Obst und Gemüse und verwandten Produkten, einschließlich Bücher und Kochutensilien sowie Durchführung von Kochkursen und Ernährungsberatung. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Scholz, Christoph, *26.11.1964, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 16.10.2014; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Märkische Kiste e. K. vom Inhaber Christoph Scholz geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 41151 B) aus seinem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 16.10.2014. Die Ausgliederung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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