Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Märkisches Medienhaus GmbH & Co. KG

Journalismus, Bücher und Magazine, MOZ..., Original-Layout, Generalanzeiger, MMH Lesen, Druckhaus, P.h.G., MOZplus Artikeln, Onlinezeitung, Trauerhilfe, Trauerexperten
Adresse / Anfahrt
Kellenspring 6
15230 Frankfurt (Oder)
8x Adresse:

Potsdamer Straße 31
14974 Ludwigsfelde


Friedrichstraße 3
15537 Erkner


Lehnitzstraße 13
16515 Oranienburg


Tuchmacherstraße 45-50
14482 Potsdam


Neustädtischer Markt 22a
14776 Brandenburg an der Havel


Paul-Feldner-Straße 13
15230 Frankfurt (Oder)


Pferdestraße 39/41
14913 Jüterbog


Postfach 1178
15201 Frankfurt (Oder)


Kontakt
50 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 50 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-07-11:
Änderung zu Nr. 1: persönlich haftender Gesellschafter: Märkisches Verlags- und Druckhaus Verwaltungs GmbH Frankfurt (Oder), Frankfurt (Oder) (Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRB 119 FF); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

2015-12-03:
neuer Name der Firma: Märkisches Medienhaus GmbH & Co. KG; Inhaber: Änderung zu Nr. 1: persönlich haftender Gesellschafter: Märkisches Medienhaus Verwaltungs GmbH, Frankfurt (Amtsgericht Frankfurt , HRB 119 FF); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2016-07-21:
Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die MZV Märkischer Zeitungsverlag Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Oranienburg (Amtsgericht Neuruppin, HRB 9090) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Freienwalder Kurier GmbH mit Sitz in Frankfurt (Amtsgericht Frankfurt , HRB 1459) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

Marketing