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Möbel Taxi Hannover GmbH

Bordsteintransport, Umzüge, Trageservice..., Halteverbotszone, Möbeltransport, Blitzanfrage, Funktionsumfang
Adresse / Anfahrt
Marienstraße 115
30171 Hannover
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2019-11-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 29.10.2019. Geschäftsanschrift: Marienstraße 115, 30171 Hannover. Gegenstand: Der Möbeltransport aller Art, die Durchführung von Umzügen aller Art, Entrümpelungen, Haushaltsauflösungen, Entsorgungen sowie Möbelmontage. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Botros, Joseph, Hannover, *27.12.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-10-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2020 hat zum Zwecke der Übernahme des von dem Einzelkaufmann Botros, Joseph, Hannover, * 27.12.1983 unter der Firma Joseph Botros Möbel Taxi e.K. in Hannover betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung die Erhöhung des Stammkapitals um 5.000,00 EUR und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteil) beschlossen. 30.000,00 EUR.

2020-10-28:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.09.2020 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.09.2020 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Botros, Joseph, Hannover, * 27.12.1983 unter der Firma Joseph Botros Möbel Taxi e.K. in Hannover betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird.

2020-11-03:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 29.10.2020 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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