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Mörtter Metallbau GmbH

Innovativität und Flexibilität, Instandhaltungsunternehmen, Produktions..., Konstruktionsmethoden, Industriemontage, Fertigungsverfahren
Adresse / Anfahrt
Mühlenweg 52
47839 Krefeld
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2007-04-19:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. das Betreiben eines Schweißfachbetriebes, Reparatur, Montage, Instandhaltung, Blechbearbeitung und Metallbau. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Unternehmensverträge, insbesondere Gewinnabführung- und Beherrschungsverträge abzuschließen. 25.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein; bei mehreren Geschäftsführern wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder einem Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Pokuristen vertreten.Durch Gesellschafterbeschluss kann allen oder einzelnen Geschäftsführern erteilt werden: - Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB und - Befugnis zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft. Geschäftsführer: Mörtter, Norbert, Krefeld, *10.01.1968, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung eines Vermögensteiles der Mörtter Metallbau e.K. mit Sitz in Krefeld (AG Krefeld HRA 5534 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 22.03.2007 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.03.2007. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-04-26:
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 17.04.2007 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.