Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Mühlenbautechnik Bruckmann GmbH

Siloanlagen, Förderanlagen, Druckförderung..., Vermahlungsanlagen, Pneumatische, Entstaubungsanlagen, Saug, Zellenradschleuse, Müllereimaschinen, MIAG
Adresse / Anfahrt
Mühlgasse 33
91475 Lonnerstadt
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2012-09-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 23.08.2012. Geschäftsanschrift: Mühlgasse 33, 91475 Lonnerstadt. Gegenstand des Unternehmens: Planung, Montage und Verkauf von Produkten aus dem Bereich Schüttgut- und Mühlenbautechnik. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bruckmann, Paul, Lonnerstadt, *03.06.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Bruckmann, Regina, Lonnerstadt, *02.04.1969. Entstanden durch Ausgliederung des einzelkaufmännischen Unternehmens Paul Bruckmann Mühlenbautechnik e.K. mit dem Sitz in Lonnerstadt (Amtsgericht Fürth HRA 9905) aus dem Vermögen des Inhabers.Die Ausgliederung wurde am 06.09.2012 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht Fürth HRA 9905). Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing