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M. Consult Unternehmensberatung GmbH

Beratung und Consulting, Unternehmenstransaktionen, Unternehmensberatungen BDU..., Aufnahmeprozesses, Beratern und Führungskräften, Beratungsgesellschaften, Finanzierungsvoraussetzungen
Adresse / Anfahrt
Schallershofer Straße 86
91056 Erlangen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Gründung 2012
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-08-02:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Heiligenlohstr. 10, 91056 Erlangen.

2011-11-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 07.10.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Advanteq GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: Die Beteiligung an Unternehmen aller Art, die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen, der An- und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen sowie der Erwerb und die Veräußerung von Grundbesitz, sowie die Erbringung von entgeltlichen Dienstleistungen aller Art für Dritte, insbesondere im Bereich der Unternehmensberatung und des Interim-Managements sowie verwandte Tätigkeitsgebiete.

2013-06-21:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.06.2013 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: M. Consult Unternehmensberatung GmbH. Neuer Sitz: Erlangen. Geschäftsanschrift: Schallershofer Straße 86, 91056 Erlangen. Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Ruf, Marcus, Bregenz, Österreich, *15.04.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-05-31:
Die M. REALCONSULT Immobilien GmbH mit dem Sitz in Erlangen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.05.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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