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MACK Personaldienstleistungen GmbH

Arbeitnehmerüberlassung, Alternativberuf, Alternativberufe..., Branchenzuschläge Tarifvertrag, IGZ Unbefristetes, Vereinbarung Tarifvertrag, Wochenstunden Vergütung, Auslöse, Fahrgeld, Wochenarbeitszeit
Adresse / Anfahrt
Breite Straße 8
92421 Schwandorf
1x Adresse:

Wackersdorfer Straße 11
92421 Schwandorf


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2014-01-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.10.2011. Die Gesellschafterversammlung vom 21.11.2013 hat die Änderung des § 1 Nr. 2 (Sitz, bisher Roding, Amtsgericht Regensburg HRB 12784) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Wackersdorfer Str. 11, 92421 Schwandorf. Gegenstand des Unternehmens: Arbeitnehmerüberlassung und Personalvermittlung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt: Geschäftsführer: Mack, August, Roding, *28.08.1956, einzelvertretungsberechtigt. Einzelprokura: Mack, Susanne, Roding, *16.07.1962.

2014-07-18:
Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Mack, August, Roding, *28.08.1956, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-07-28:
Die MiPerso GmbH mit dem Sitz in Schwandorf ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 20.07.2015 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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