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MAILINGER innovative fiber solutions GmbH

Filtration, Vliesstoffe, Firmenhund..., Textiltechniker, Auftragsplanung, Faserverbundwerkstoffe, Abdeckvliese, Industrietechnik
Adresse / Anfahrt
Industriestraße 4
57584 Scheuerfeld
1x Adresse:

Seegel 4
36205 Sontra


Kontakt
10 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 10 Mitarbeiter
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2010-01-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 28.12.2009. Geschäftsanschrift: Industriestraße 4, 57584 Scheuerfeld. Gegenstand: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Vlies- und Faserverbundwerkstoffen sowie Produkten hieraus, weiterhin Herstellung von textilen Flächengebilden unter Verwendung nachwachsender Rohstoffe oder Hochleistungsfasern. Stammkapital: 70.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dipl.-Kfm. Mailinger, Markus, Scheuerfeld, *08.10.1977, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Grothe, Elsmarie, Scheuerfeld, *04.07.1948.

2013-03-21:
Prokura erloschen: Grothe, Elsmarie, Scheuerfeld, *04.07.1948.

2016-07-21:
Einzelprokura: Lyß, Dagmar, Alsdorf, *16.05.1974.

2020-08-20:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.08.2020 mit der Mailinger Industrietechnik GmbH mit Sitz in Scheuerfeld (Amtsgericht Montabaur, HRB 4770) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.