2020-09-18: Der Ergebnisabführungsvertrag vom 23.08.2018 mit der Media-Saturn Deutschland GmbH mit dem Sitz in Ingolstadt ist durch Eintritt eines Gesellschafters gem. § 307 AktG mit Wirkung zum 30.09.2019 beendet. Die Gesellschaft hat am 28.08.2020 mit der Media-Saturn Deutschland GmbH mit dem Sitz in Ingolstadt als herrschender Gesellschaft einen Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 28.08.2020 zugestimmt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden.