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MEERFISCHLAND GMBH

Immobilien, Fischland-Darß-Zingst, Ferienagentur..., Übernachtungspreises, Tage vor Mietbeginn, Übernachtungsangebote, Buchungen, Halbinsel, Suchauftrag, Imagebroschüre, Zimmervermittlung
Adresse / Anfahrt
Dorfstraße 1a
18347 Ostseebad Ahrenshoop
Kontakt
38 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 38 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2008-01-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2007. Gegenstand: Vermietung und Vermittlung von Ferienobjekten, Bewirtschaftung und Hausverwaltung, Hausmeister- und Reinigungsservice im Bereich der Bewirtschaftung der Ferienobjekte, vereinzelt Vermittlung von Immobilien. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Keilig, Claudia, Wieck a Darß, *24.03.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-06-05:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung nach § 53 UmwG beschlossen. Neue Firma: MEERFISCHLAND GMBH. Ostseebad Ahrenshoop. Geschäftsanschrift: Dorfstraße 1 a, 18347 Ostseebad Ahrenshoop. 50.000,00 EUR. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.05.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.05.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 22.05.2017 mit der Meerfischland Immobilien GmbH mit Sitz in Ahrenshoop (Amtsgericht Stralsund HRB 7250) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2021-03-31:
Einzelprokura: Przybilski, Cindy, Ribnitz-Damgarten, *06.12.1976.

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