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Finnenthal Galabau-Erdbau GmbH

Pflasterarbeiten, Natursteinmauern, Verkehrsflächen..., Wegebau, Betonbau, Erdbauarbeiten
Adresse / Anfahrt
Gladowshöher Schillerweg 14
15344 Strausberg
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-06-22:
Berlin. Name der Firma: Abbruch-Recycling-Baustoff GmbH; Sitz der Firma: Rüdersdorf b. Berlin; Geschäftsanschrift: Frankfurter Chaussee 40, 15562 Rüdersdorf b. Berlin; Gegenstand: Die Ausführung von Abbrucharbeiten, das Recyceln und der Verkauf von Baustoffen sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Finnenthal, Marlo, *14.04.1978, Strausberg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Prokura: 1. Röhn, Paola, *07.04.1985, Strausberg; Einzelprokura; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 03.03.2016

2017-03-10:
Sitz der Firma: Strausberg; Geschäftsanschrift: Gladowshöher Schillerweg 14, 15344 Strausberg; Gegenstand: Die Ausführung von Abbrucharbeiten, Gala- und Erdbauarbeiten, das Recyceln und der Verkauf von Baustoffen sowie sämtliche damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03.03.2017 ist der Sitz von Rüdersdorf bei Berlin nach Strausberg verlegt; der Gesellschaftsvertrag ist geändert in § 1 Abs. 2 und § 2 (Gegenstand des Unternehmens).

2020-02-13:
Prokura: Nicht mehr Prokurist: 1. Röhn, Paola; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13.01.2020 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 1