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MFS Mechanische Fertigungs GmbH

Schwerpunktmäßig, Gitterschnittprüfung, Abriebtestgerät..., Dickenmessgerät, Foliendickenmessgerät, Folienmesstisch, Geometriegerät, Gitterschnitt-Sonderlösungen
Adresse / Anfahrt
Hauptstraße 11
56414 Oberahr
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-11-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.11.2019. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 11, 56414 Oberahr. Gegenstand: die Metallzerspanung, die Herstellung mechanischer Prüfgeräte für die Lackhaftung sowie der Handel mit diesen Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schwickert, Franz-Josef, Oberahr, *29.03.1956, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-01-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.12.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf nunmehr 26.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 04.12.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.12.2019 das Vermögen des von dem Inhaber Franz Schwickert geb. 29.03.1956 unter der Firma " MFS Mechanische Fertigung Franz Schwickert e.K." mit Niederlassung ihn Oberahr (Amtsgericht Montabaur HRA 22368) betriebenen einzelkaufmännsichen Unternehmen als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit der gleichzeitigen Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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