2009-07-31: Geschäftsanschrift: Stollenstr. 12-16, 45966 Gladbeck. Prokura erloschen: Schmidt, Hans-Peter, Berg, *21.06.1944. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Binder, Dieter, Kandel, *19.12.1961.
2014-01-03: Der mit der STEAG Power Minerals GmbH (vormals STEAG Entsorgungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung) in Dinslaken (Amtsgericht Duisburg HRB 9688) am 17./19.11.2003 abgeschlossene Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 13.12.2013 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2013 hat der Änderung zugestimmt. Wegen des weitergehenden Inhalts wird auf den genannten Vertrag und die zustimmenden Beschlüsse Bezug genommen.
2015-08-20: Die Gesellschafterversammlung vom 05.08.2015 hat eine Änderung und vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen.
2016-01-22: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Andresen, Dietmar, Iserlohn, *31.05.1965.
2018-07-09: Nicht mehr Geschäftsführer: Heine, Detlef Hans Egon, Willich, *17.06.1955. Bestellt zum Geschäftsführer: Borchers, Frank, Dortmund, *25.05.1966.
2022-04-21: Nicht mehr Geschäftsführer: Henkel, Günter, Dortmund, *30.08.1958. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Bleckwehl, Stefan, Magdeburg, *25.09.1972.
2022-04-26: Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2022 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Firma geändert: Neue Firma: MINERALplus GmbH.
2022-06-17: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 13.06.2022 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 13.06.2022 mit der Minex GmbH mit Sitz in Staßfurt verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.