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MOLEDA Modische Leder-Akzessoires GmbH

Accessoires
Adresse / Anfahrt
Am Sportplatz 1a
37242 Bad Sooden-Allendorf
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2019-01-30:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.03.1979 mit Änderung vom 25.11.1983. Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Wuppertal (bisher Amtsgericht Wuppertal HRB 5060) nach Bad Sooden-Allendorf beschlossen. Geschäftsanschrift: Am Sportplatz 1 a, 37242 Bad Sooden-Allendorf. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb modischer Akzessoires, vor allem Gürteln, aus Leder. Die Gesellschaft kann auch Gürtel und vor allem Akzessoires aus anderem Material als Leder, insbesondere Kunstleder oder Elastikmaterial herstellen und vertreiben. Dasselbe gilt für sonstige modische Akzessoires. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Bestellt als Geschäftsführer: Eberle, Lutz, Bad Sooden-Allendorf, *26.07.1953.

2021-05-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.12.2020, mit Nachtrag vom 13.01.2021 sowie vom 20.04.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Wilhelm Wanders GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Wuppertal verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.