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MOV'IT GmbH

Bremse-finden, Bremsanlagen, Wehrtechnik..., Cybersteel, Fahrzeugkomponenten
Adresse / Anfahrt
Auf der Heide 7
65553 Limburg
2x Adresse:

Flugstraße 10
76532 Baden-Baden


Blütenfeldplatz 1-8
76532 Baden-Baden


Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-06-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.04.2013. Geschäftsanschrift: Auf der Heide 7, 65553 Limburg. Gegenstand: sind die Entwicklung und der Vertrieb von Hochleistungsbremsen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Frensemeyer, Guido, Baden-Baden, *19.03.1973; Stahl, Martin, Limburg, *21.09.1959, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Bachmann, Rita, Montabaur, *15.05.1968.

2014-09-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Frensemeyer, Guido, Baden-Baden, *19.03.1973.

2015-03-09:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.02.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der SCHÜLER Bremstechnik GmbH mit Sitz in Limburg (Amtsgericht Limburg, HRB 1538) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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