2021-04-12: Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 25.11.2020 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "MRP Versicherungsmakler GmbH", mit Sitz in Weinheim gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Eintragung wurde mit der gleichzeitigen Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das für diesen maßgebende Register wirksam. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.