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MS-Tec Gebäudetechnik GmbH

Sanitär, Service-Telefon, Firmenjubiläum..., Gebäudemanagement, Eigenheime, Wohnungsgenossenschaft, Johannstadt, Objektbereich
Adresse / Anfahrt
Hubertusstraße 3
01129 Dresden
1x Adresse:

Alte Landstraße 12-14
85521 Ottobrunn


Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-02-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.01.2007. Gegenstand des Unternehmens: Arbeiten in den Bereichen der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik, insbesondere der Neubau und die Modernisierung komplexer haustechnischer Anlagen mit verstärktem Einsatz von regenerativen Energien und Solaranlagen sowie die Wartung und Instandhaltung an bestehenden haustechnischen Anlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hillig, Thomas, Radeberg OT Liegau-Augustusbad, *13.06.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Joseph, Ralf, Dresden, *25.03.1967.

2007-02-08:
Gesellschaftsvertrag vom 09.01.2007.

2019-04-04:
Die Heizungs-Service Bindler UG mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 30786) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 01.04.2019 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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