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MSK+PARTNERS GmbH

Nutzerfahrung, MSK Partnernetzwerk, Marketings..., Funnel
Adresse / Anfahrt
Münchener Straße 28
10825 Berlin
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2021-07-01:
Firma: MSK+PARTNERS GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Münchner Straße 28, 10825 Berlin; Gegenstand: Die Beratung von Unternehmen, insbesondere im Bereich der Kommunikation. Weiterer Gegenstand ist das Ausschreiben, Anbieten, Verhandeln, Organisieren von Dienstleistungen und Partnerschaften im Bereich Social Media und Online-Marketing, sowie alle artverwandten Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck dienlich sind. Erlaubnispflichtige Beratungstätigkeiten werden nicht erbracht. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: 1. Kellner, Marina Sylvia, *16.06.1985, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 06.05.2021

2022-01-03:
Stamm- bzw. Grundkapital: 26.000,00 EUR; Änderung zu Nr. 1: hinsichtlich des Nachnamens : Geschäftsführer: Zierold, Marina Sylvia, *16.06.1985, Berlin; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.11.2021 ist das Stammkapital zum Zwecke der Durchführung der Ausgliederung um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in Ziff. 3 . Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.11.2021 das unter der Firma Social Media Beratung, Inh. Sylvia Zierold e.Kfr. geführte Einzelkaufmann-Unternehmen mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 59395 B) mit allen Akitva und Passiva übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

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