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MSP Hotel & Event Service GmbH

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Adresse / Anfahrt
Gilsonstraße 70
51145 Köln
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Gründung 2004
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2017-10-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 16.08.2017. Geschäftsanschrift: Gilsonstraße 70, 51145 Köln. Gegenstand: - der Verkauf und die Vermittlung von Zimmerkontigenten in Hotels für Messen und Veranstaltungen on- und offline, - die Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, - die Buchung von Individualzimmern für Messen und Veranstaltungen on- und offline, die Planung, Organisation und Durchführung von Rahmenprogrammen unmd Incentives, - Bereitstellung von Messe-Service-Dienstleistungen, - Planung, Organisation und Durchführung von Geschäftsreisen und Transfers, - Kreation und Vermarktung von Erlebnisreisen und Events im In- und Ausland, - Buchung und Registrierung von Teilnehmern und das Teilnehmermanagement on- und offline, - sonstige Sponsoring- und Promotionsdienstleistungen, - sowie Verkauf von Waren, Dienstleistungen und Beratung aller Art, wie z.B. Messe- und Eventbekleidung, Eventequipment, Eventpersonal und Messe- und Eventconsulting. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Spicker, Martin, Bergisch Gladbach, *07.08.1976, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels bei gleichzeitiger Sitzverlegung der MSP Fair Trade Services OHG, Korschenbroich nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.08.2017. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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