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MSP Nord GmbH

Ferienhaus, Sicherheitslösung, Firewalls..., Backup, Kerngeschäft, Datensicherung, Priorität, Pheripheriegeräten, IT-Umgebungen, Ihr Systemhaus, Druckern
Adresse / Anfahrt
Dirksstraße 57
25980 Sylt
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2021-12-06:
Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist - IT Dienstleistungen - Installation von Audio- und Mediasystemen - Videoüberwachung. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Schlüter, Michael, *13.07.1979, Sylt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.11.2021 mit Änderung vom 26.11.2021.

2022-05-30:
Kapital: 26.000,00 EUR; Die Gesellschafterversammlung vom 10.05.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 Euro auf 26.000,00 Euro zum Zwecke der Ausgliederung des Einzelunternehmens PC Servive Sylt e.K., Sylt (Amtsgericht Flensburg, HRA 10547 FL) aus dem Vermögen des Inhabers gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom selben Tag und die Änderung von § 3 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen.

2022-05-30:
Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 10.05.2022 und Gesellschafterbeschluss vom selben Tage das von Michael Schlüter unter der Firma PC Service Sylt e.K., Sylt (Amtsgericht Flensburg, HRA 10547 FL) betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme aufgenommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird

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