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MaLiMo Großhandels GmbH

Verbindungstechnik, Gesamtbewertungen, Rückerstattungsrichtlinien..., Verkäufer
Adresse / Anfahrt
Carl-Zeiss-Straße 2
32278 Kirchlengern
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-02-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.09.1998. Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2006 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Schloß Holte-Stukenbrock (bisher AG Bielefeld, HR B 36245) nach Kirchlengern beschlossen. Gegenstand: Großhandel mit Industriebedarf, insbesondere Großhandel mit Beschlägen, Eisenwaren und Normteilen und Schrauben. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Schmidt, Frank, Bünde, *24.05.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-12-03:
Änderung zur Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Str. 2, 32278 Kirchlengern.

2016-06-09:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.05.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.05.2016 mit der Dieter Quelle GmbH mit Sitz in Kirchlengern verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.