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Magnetische Pruefanlagen GmbH

Industrie und Maschinenbau
Adresse / Anfahrt
In Laisen 65
72766 Reutlingen
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 25 Mitarbeiter
Gründung 1969
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2007-12-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 (Gewinnverwendung) beschlossen.

2013-08-19:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.07.2013 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 1.397.000,00 EUR auf 1.500.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Firma geändert; nun: Magnetische Pruefanlagen GmbH. Gegenstand geändert; nun: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Geräten zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung sowie die Durchführung von zerstörungsfreien Prüfdiensten. Stammkapital nun: 1.500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

2013-11-04:
Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Bodenberger, Richard, Reutlingen, *06.06.1951, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2019-03-05:
Bestellt als Geschäftsführer: Schanz, Christoph, Frickenhausen, *05.06.1979, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bodenberger, Richard, Reutlingen, *06.06.1951.

2020-12-17:
Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 23.11.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Kommanditgesellschaft unter der Firma "Institut Dr. Foerster GmbH & Co. KG", Reutlingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 350774) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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