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Maler Böhning GmbH

Maler, Kreativ-Techniken, Wandgestaltung..., Wohlfühlort, Tapezierarbeiten, Kirchohmfeld
Adresse / Anfahrt
Am Heinrichsberg 22
37339 Leinefelde-Worbis
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2020-03-16:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.03.2020. Geschäftsanschrift: Am Heinrichsberg 22, 37339 Leinefelde-Worbis OT Kirchohmfeld. Gegenstand des Unternehmens: Ausführungen von Malerarbeiten und damit zusammenhängende Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Böhning, Christian, Leinefelde-Worbis, *25.09.1977, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-05-28:
Die Gesellschafterversammlung vom 22.04.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung aus dem Christian Böhning e.K. mit dem Sitz in Leinefelde-Worbis und die Änderung der Ziffer III (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.100,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 22.04.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.04.2020 und Ausgliederungserklärung der übertragenden Gesellschaft vom 22.04.2020 das gesamte Vermögen des Einzelunternehmens Christian Böhning e.K: mit dem Sitz in Leinefelde-Worbis übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.