Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Maler Scheuerle GmbH

Dienstleister, Sondertechniken, Ob Großprojekte..., Tapeten und Spachteltechnik, Renovierungen, Einfamilienhäuser, Kundenumfrage, Ideenstudio
Adresse / Anfahrt
Höfinger Straße 14a
70499 Stuttgart
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-03-25:
Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Scheuerle, Gerhard, Stuttgart, *29.08.1947; Scheuerle, Markus, Stuttgart, *01.03.1978, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-09-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.07.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile, Ausgabebetrag) beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Scheuerle GmbH & Co. KG - Spritz- u. Oberflächentechnik -", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 12307) auf 26.110,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.110,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.07.2020 mit Nachtrag vom 25.08.2020 die Kommanditgesellschaft unter der Firma "Scheuerle GmbH & Co. KG - Spritz- u. Oberflächentechnik -", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 12307) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.07.2020 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 29.07.2020 mit Nachtrag vom 25.08.2020 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Scheuerle Verwaltungs- u. Beteiligungsgesellschaft mbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 17585) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing