Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Mannheimer Philharmoniker gGmbH

Musik, Vorverkaufstermine, Sonderveranstaltungen..., Philharmonic, Aleksey Shadrin, Amihai Grosz, HomeSymphony, HomeSymphony®
Adresse / Anfahrt
Tullastraße 2
68161 Mannheim
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2020-12-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.11.2020. Geschäftsanschrift: Tullastraße 2, 68161 Mannheim. Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Musik, junger Musiker, musikalischer Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Dieser Zweck wird verwirklicht durch: - Finanzielle und fachliche Förderung junger Musiker - Betrieb einer Ausbildungs-/Weiterbildungsstätte für junge Musiker - Betrieb eines Sinfonieorchesters für junge Musiker - Durchführung von Konzerten, Wettbewerben und Preisvergaben - Durchführung von Kinder- und Bildungskonzerten - sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Videnoff, Boian, Berlin, *26.03.1987, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung des Vereins "Mannheimer Philharmoniker", Mannheim gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing