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Maratron GmbH

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Helmholtzstraße 30
41747 Viersen
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4 Ansprechpartner/Personen
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mind. 4 Mitarbeiter
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HR-Bekanntmachungen:

2021-10-29:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.09.2021. Geschäftsanschrift: Helmholtzstraße 30, 41747 Viersen. Gegenstand: der Im- und Export sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Elektronikerzeugnisse und Energieträger, Handel und Reparatur von Zweirädern, insbesondere E-Bikes und Pedelecs, sowie die Aufarbeitung und Reparatur von elektronischen Modulen und Energieträgern als Dienstleister für die Automobilindustrie und die E-Bike-Branche. Stammkapital: 32.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Clemens, Hans Ulrich, Viersen, *10.12.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Pfeiffer, Christian, Niederkrüchten, *24.01.1984; Rohsiepe, Markus, Viersen, *03.12.1970. Entstanden durch Abspaltung von Vermögensteilen als Gesamtheit der GTE Industrieelektronik GmbH mit Sitz in Viersen (Mönchengladbach, HRB 9791) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 06.09.2021 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 06.09.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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