Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Markus Schmidt GmbH

Sanitär, Installateur-Betrieb, Elektroabteilung..., Ihrem erfahrenen Installateur, Service freie Urlaubsplanung, SHK-Bereich, Elektrotechnikmeister, Heizungsinstallationen, Kommunikationsfähigkeiten, Verantwortlichkeiten
Adresse / Anfahrt
Wilhelm-Danner-Straße 47
76287 Rheinstetten
Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2022-01-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.12.2021. Geschäftsanschrift: Wilhelm-Danner-Straße 47, 76287 Rheinstetten. Gegenstand: Der Sanitär- und Heizungsbau und alle damit verbundenen Tätigkeiten sowie der Vertrieb und Handel mit Waren im Heizungs- und Sanitärbereich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Schmidt, Yves, Rheinstetten, *30.09.1992, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Schmidt, Yves, Rheinstetten, *30.09.1992 als Inhaber der Firma "Markus Schmidt e.K. Inhaber Yves Schmidt", Rheinstetten (Amtsgericht Mannheim HRA 707461) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 08.12.2021. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Marketing