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Martens Outplacement GmbH

Inverses, Neuorientierung, Headhunting..., Informationsgespräch, Jobsuche
Adresse / Anfahrt
Kattrepelsbrücke 1
20095 Hamburg
1x Adresse:

Schauenburgerstraße 10
20095 Hamburg


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HR-Bekanntmachungen:

2018-05-03:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.04.2018. Geschäftsanschrift: Schauenburgerstraße 10, 20095 Hamburg. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist die Outplacement-Beratung, Personalberatung, Personalvermittlung, Management-/Unternehmensberatung, Karriereberatung sowie die Erbringung von Dienstleistungen und allen sonstigen Geschäften, die damit in Zusammenhang stehen, ausgenommen Dienstleistungen und Geschäfte, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Martens, Matthias, Buxtehude, *19.05.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Martens, Matthias, Buxtehude, * 19.05.1964 unter der Firma Martens Outplacement e.K. in Hamburg betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplanes (Ausgliederungsplanes) vom 17.04.2018. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 02.05.2018 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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