2021-11-10: V. mit dem Sitz in Opfenbach (Amtsgericht Kempten (Allgäu) VR 30100) als übertragendem Verein mit dem Maschinen- und Betriebshilfsring Württembergisches Allgäu e.V., mit dem Sitz in Leutkirch im Allgäu (Amtsgericht Ulm VR 610153) als aufnehmendem Verein auf der Grundlage des Verschmelzungsvertrags vom 28.06.2021 und des Beschlusses der Mitgliederversammlung des aufnehmenden Vereins vom 26.07.2021 sowie des Beschlusses der Mitgliederversammlung des übertragenden Vereins vom 28.07.2021.Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.