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Matthias Anderer GmbH

Datenquellen, PoC, Rohdaten..., Machbarkeit, Datasource, Prototypes, Translating
Adresse / Anfahrt
Abt-Kaspar-Straße 19
83607 Holzkirchen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2016-04-06:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.03.2016. Geschäftsanschrift: Edelweißstr. 13, 83620 Feldkirchen-Westerham. Gegenstand des Unternehmens: Strategische Unternehmensberatung, Entwicklung, Betrieb und Vertrieb digitaler Produkte, z. B. Internetseiten, Internetportale, Apps und sonstige Programme sowie Methoden der digitalen Datenverarbeitung und Nutzung. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten fallen nicht unter den Unternehmensgegenstand. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Anderer, Matthias, München, *24.05.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-05-19:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Gernotstr. 10, 80804 München.

2019-02-22:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.02.2019 hat die Änderung des § 1 der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Holzkirchen, Landkreis Miesbach. Geschäftsanschrift: Abt-Kaspar-Str. 10, 83607 Holzkirchen.

2019-03-19:
Von Amts wegen berichtigt: Geschäftsanschrift: Abt-Kaspar-Str. 19, 83607 Holzkirchen.

2020-08-15:
Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Anderer, Matthias, Holzkirchen, *24.05.1986, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die anm.digital UG mit dem Sitz in Holzkirchen ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 02.07.2020 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.