2017-12-29: Geschäftsanschrift: Damm 2, 25421 Pinneberg; Persönlich haftender Gesellschafter: 3. Sandersfeld, Maike, *06.12.1983, Hamburg; Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Matthießen, Christina; Änderung zu Nr. 2: Berufsbezeichnung durch Geburtsdatum von Amts wegen ersetzt; Persönlich haftender Gesellschafter: Matthießen, Rolf, *21.12.1949, Pinneberg; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
2019-10-15: Name der Firma: Matthießen oHG; Rechtsform: Die Firma ist geändert. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.