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Matzen Kaufhäuser GmbH & Co Kommanditgesellschaft

Bekleidungsgeschäft, Traditioin, Wertgutscheine..., Familienshopping, Standorten in Ostholstein, Keytar, Bitters, Travemünde, Young-Fashion, Ergänzt, Nachtwäsche
Adresse / Anfahrt
Vorderreihe 63/64
23570 Lübeck
4x Adresse:

Strandallee 133
23683 Scharbeutz


Markttwiete 8-10
23611 Bad Schwartau


Markttwiete 12
23611 Bad Schwartau


Vorderreihe 58
23570 Lübeck


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-11-30:
Prokura: Nicht mehr Prokurist:; 1. Matzen, Lars-Peter.

2015-12-15:
Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Vorderreihe 63/64, 23570 Lübeck; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen gesetzlicher Vertreter dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen. Inhaber: Nicht mehr Persönlich haftender Gesellschafter: 2. Matzen, Inge; Persönlich haftender Gesellschafter: 3. Matzen, Meike, *25.09.1980, Bad Schwartau; Prokura: 2. Cordts, Ulrike, *25.08.1965, Bad Schwartau; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen; 3. Rücker, Markus, *13.05.1968, Lübeck; Prokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem weiteren Prokuristen mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen

2022-02-04:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 23.12.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse der selben Tage ist die Hans-Peter Matzen & Söhne Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Lübeck (Amtsgericht Lübeck, HRB 321 HL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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