Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Matzerath Linnich Rohstoff Handelsgesellschaft mbH

Abdeckmaterial, Privathaushalte, Deaktiviert..., Gewerbetreibende, Schuttgüter, Malerabdeckvlies, Abdeckpapier, Sonderabfall, Absetzcontainer
Adresse / Anfahrt
In der Mohlen 4
52441 Linnich
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2011-01-04:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Kalkbrenner, Torben, Niederzier, *09.07.1976.

2015-03-18:
Nicht mehr Geschäftsführer: Breuer, Christa, Kauffrau, Jülich-Kirchberg. Geschäftsführer: Kalkbrenner, Torben, Niederzier, *09.07.1976. Geschäftsführer: Gissler-Weber, Thomas, Jülich, *17.02.1962, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Kalkbrenner, Torben, Niederzier, *09.07.1976; Möller, Ingeborg, Jülich, *22.02.1949. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Müller, Patrick, Düren, *25.10.1977.

2017-12-22:
Die Gesellschaft hat als beherrschtes Unternehmen mit der Pafa GmbH Industrieentsorgung Industrieversorgung in Jülich als herrschendem Unternehmen den Gewinnabführungsvertrag vom 30. Dezember 1997 abgeschlossen, dem ihre Gesellschafterversammlung vom 31. März 1999 und die Gesellschafterversammlung des herrschenden Unternehmens vom 30. Dezember 1997 zugestimmt haben. Bemerkungen: Aufgrund Migrationsfehler von Amts wegen nachgetragen.

2018-01-04:
Der mit der Pafa GmbH Industrieentsorgung Industrieversorgung mit Sitz in Jülich (Amtsgericht Düren, HRB 3519) am 30.12.1997 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Kündigung der Pafa GmbH Industrieentsorgung Industrieversorgung mit Sitz in Jülich vom 08.08.2017 zum 31.12.2017 beendet. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 HGB als bekanntgemacht gilt, ist vom anderen Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung zu diesem Zweck bei ihm melden.