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Maurer Holzwerkstoffe GmbH

HUGA, Werkstoff, Konstruktionshölzer..., Bearbeitungsbeispiele, Terrassenbeläge, Acyrinitril-Butadien-Styrol, Poolumrandung, Terrassenbelages, Verarbeitungseigenschaften
Adresse / Anfahrt
Alte Umlach 3
88444 Ummendorf
Kontakt
14 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 14 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2009-08-18:
Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und § 7 (Gesellschafterversammlung, Beschlüsse der Gesellschafter) beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.11.2008 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 741,62 EUR auf 103.000,00 EUR erhöht. Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 5 (Vertretung und Geschäftsführung) beschlossen. Geschäftsanschrift: Alte Umlach 3, 88444 Ummendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Christian, Ummendorf, *01.04.1975, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Wolfgang, Holzkaufmann, Biberach.

2015-08-11:
Mit der Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 30.07.2015 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.07.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "KDS Holzwerkstoffe GmbH", Schwieberdingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 205577) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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