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Meinders & Elstermann GmbH & Co. KG

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40472 Düsseldorf


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48369 Saerbeck


Postfach 1111
49187 Belm


Kontakt
51 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 51 Mitarbeiter
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2009-11-26:
Prokura erloschen: Boße, Gerd, Osnabrück, *26.02.1947.

2012-11-12:
Personenbezogene Daten von Amts wegen aufgrund eines Umschreibefehlers berichtigt, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: CHE KG, Osnabrück (Amtsgericht Osnabrück HRA 7642), von der Vertretung ausgeschlossen.

2014-02-07:
Prokura erloschen: Wörmann, Wolfgang, Melle, *26.06.1950.

2015-02-04:
Gesamtprokura mit der persönlich haftenden Gesellschaftin Hermann Elstermann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Osnabrück, oder einem anderen Gesamtprokuristen: Havel, Volker, Ostercappeln-Venne, *14.05.1968; Otto, Birgit, Wallenhorst, *22.05.1964; Siepelmeyer, Tobias, Melle, *23.02.1976.

2019-02-05:
Prokura erloschen: Folkerts, Imke, Belm, *19.09.1957; Siepelmeyer, Tobias, Melle, *23.02.1976.

2020-03-16:
Prokura erloschen: Otto, Birgit, Wallenhorst, *22.05.1964.

2021-04-20:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Wietkamp, Michael, Emsdetten, *28.12.1965.

2022-01-24:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.12.2021 mit der flyerhaven Verwaltungs GmbH mit Sitz in Oldenburg (Amtsgericht Oldenburg, HRB 5630) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.12.2021 mit der MEO Media GmbH mit Sitz in Saerbeck (Amtsgericht Steinfurt, HRB 5160) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2022-02-14:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.12.2021 mit der PLUVIANUS GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 62661) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.12.2021 mit der Customer Contact Solutions LeKa GmbH mit Sitz in Saerbeck (Amtsgericht Steinfurt, HRB 6937) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.12.2021 mit der valido marketing services GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 63507) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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