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Metall-Service Berli GmbH

Flachstangen, Vierkantstangen, Rundstangen..., Sechskantstangen, Rundrohre, U-Profile, Winkelprofile, Rechteckrohre, T-Profile, Bleche
Adresse / Anfahrt
Stuttgarter Straße 66
74321 Bietigheim-Bissingen
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2008-12-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.10.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 ( Firma ), § 2 ( Sitz ), § 3 ( Gegenstand ) und § 7 ( Vertretung ) beschlossen. Firma geändert; nun: Metall-Service Berli GmbH. Sitz verlegt; nun: Bietigheim-Bissingen. Geschäftsanschrift: Stuttgarter Str. 66, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gegenstand geändert; nun: Handel mit Metall und Metall-Halbzeugen sowie mit Nichteisenmetallen. Ferner die Beratung über die Bearbeitung und Verwendbarkeit der Metall-Halbzeugen und Nichteisenmetalle, sowie gemäß Kundenauftrag die Abwicklung und Durchführung von Bearbeitungsaufträgen von Metall, Metall-Halbzeugen und Nichteisenmetallen durch andere Unternehmen und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte und Dienstleistungen, soweit sie nicht genehmigungsbedürftig sind. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Berli, Georg, Besigheim, *11.11.1954, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Schanz, Dieter, Rutesheim, *18.09.1952.

2012-07-30:
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.07.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.07.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Arosta NE - Metallhandelsgesellschaft mbH", Pleidelsheim (Amtsgericht Stuttgart, HRB 202766) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.