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Metallbau & Fugensysteme Vogel GmbH

Fugenbänder, Fugenprofile, Festflanschkonstruktionen..., MIGUA Fugenprofil, MIGUA Rinne, Entwässerungsrinnen, Zugspitze
Adresse / Anfahrt
Siegfried-Rädel-Straße 31
01809 Heidenau
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2017-12-27:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.12.2017. Geschäftsanschrift: Siegfried-Rädel-Str. 31, 01809 Heidenau. Gegenstand des Unternehmens: Produktion, Lieferung und Montage von Metalleinbauteilen und Fugenprofilen, Verfugungen im Hochbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Vogel, Jürgen, Dresden, *04.09.1962, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-08-16:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2018 hat die Erhöhung des Stammkapitals zur Ausgliederung um 300,00 EUR auf 25.300,00 EUR und die Änderung des § 4 des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neues Stammkapital: 25.300,00 EUR. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 23.07.2018 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag das Vermögen als Ganzes von der Metallbau & Fugensysteme Jürgen Vogel e.K. mit dem Sitz in Heidenau (Amtsgericht Dresden, HRA 10348) übernommen.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.