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Metzgerei Dressel GmbH & Co. KG

Partyservice, Wurstspezialist in Buching, Browserfunktion..., Geführte, Wurstwaren
Adresse / Anfahrt
Romantische Straße 10
87642 Halblech
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-08-27:
Metzgerei Dressel GmbH & Co. KG, Halblech-Buching (Romantische Straße 10, 87642 Halblech-Buching, der Betrieb einer Metzgerei). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Dressel Verwaltungs GmbH, Halblech-Buching (AG Kempten (Allgäu) HRB 9536).

2007-09-04:
Die Wolfgang Dressel Metzgerei GmbH mit dem Sitz in Buching, Gde. Halblech (Amtsgericht Kempten HRB 92) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2007 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2007-09-04:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungsvertrag vom 17.08.2007 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 17.08.2007 wesentliche Teile des von Wolfgang Dressel unter der Firma Wolfgang Dressel Metzgerei Handelsunternehmen e.K. mit dem Sitz in Halblech-Buching (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 8736) betriebenen Unternehmens übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.