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Metzgergenossenschaft Ravensburg eG

Megra, Gilde, Nutzerlebnis..., Besucherzahl, Verkehrsquelle, Leistungsindizes, Metriken, Navigieren, Allround-Versorger, Maschinenabteilung
Adresse / Anfahrt
Metzgerstraße 26
88212 Ravensburg
Kontakt
21 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 21 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2009-09-15:
Die Generalversammlung vom 22.04.2009 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand) und 15 (Vertretung) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Zweck und Gegenstand des Unternehmens ist: a) Der Großhandel mit allen für den Betrieb der Mitglieder erforderlichen Waren, Rohstoffen, Maschinen, Geräten, Einrichtungsgegenständen und sonstigen Hilfsmitteln, der Handel mit Fleischereibedarfsartikeln, Fleisch, Fleischwaren. b) Unterhaltung von Einrichtungen und Anlagen zur Förderung der Mitglieder, Werbemaßnahmen und sonstige Dienstleistungen. Unter sonstige Dienstleistungen fallen auch Versicherungs- und Finanzierungsdienstleistungen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.

2011-01-11:
Die Generalversammlung vom 29.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 15 (Vertretung) beschlossen.. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Jeweils zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied und ein Prokurist vertreten gemeinsam.

2012-08-14:
Mit der Genossenschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 23.05.2012 der Verein "Verein zur wirtschaftlichen Förderung des Fleischerhandwerks Oberschwaben e.V.", Ravensburg (Amtsgericht Ravensburg VR 323) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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