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Meuser GmbH

Sanitär, Servicepartner für Sanitär, Ihr Servicepartner..., SHK, Armin
Adresse / Anfahrt
Garzweiler Allee 1
41363 Jüchen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2005-01-24:
Nicht mehr Geschäftsführer: Meuser, Elisabeth, geb. Köcher, Kauffrau, Jüchen.

2007-12-19:
Nicht mehr Geschäftsführer: Meuser, Armin, Kaufmann und Klempner-, Installateur-, Heizungs- und Lüftungsbaumeister, Jüchen, *04.06.1937.

2010-11-09:
Die Gesellschafterversammlung vom 28.10.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: die Beteiligung an der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HR A 4102 eingetragenen "Meuser SHK GmbH & Co. KG" und die Übernahme deren Geschäftsführung und Vertretung als Komplementärin sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften und die Übernahme deren Geschäftsführung. Geschäftsanschrift: Garzweiler Allee 1, 41363 Jüchen.

2019-08-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2019 hat die Änderungen des Unternehmensgegenstandes und der allgemeinen Vertretungsregelung sowie die vollständige Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Meuser SHK GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Jüchen, deren Gegenstand die Lieferung und Montage von Trinkwasser- und Heizungsanlagen, Erstellung von Komplettbädern und jedwede damit verbundene Tätigkeit sowie alle damit verbundenen Geschäfte ist. Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.

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