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Michl Elektrotechnik GmbH

Anlagenabnahme, Unser Angebotsspektrum, Steuerungstechnik..., Projektierung, Notstromautomatik, Antriebstechnik, Bildverarbeitung, Schaltschrankbau
Adresse / Anfahrt
Breitenloher Straße 12
91186 Büchenbach
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2020-05-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.03.2020. Geschäftsanschrift: Breitenloherstraße 12, 91186 Büchenbach. Gegenstand des Unternehmens: Elektroservice und Wartung von Industrieanlagen, Automatisierung sowie allgemeine Elektrotechnik. Stammkapital: 25.900,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Michl, Helmut, Büchenbach, *18.01.1949; Michl, Benjamin, Büchenbach, *06.09.1982, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-09-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 06.08.2020 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung der Firma Helmut Michl e.K. mit dem Sitz in Büchenbach aus dem Vermögen des Inhabers Michl, Helmut, Büchenbach, *18.01.1949, und die Änderung des § 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.

2020-09-29:
Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 06.08.2020 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.08.2020 und Zustimmung des Inhabers vom 06.08.2020 das unter der Firma Helmut Michl e.K. mit Niederlassung in Büchenbach betriebene Unternehmen von dem Einzelkaufmann Michl, Helmut, Büchenbach, *18.01.1949, übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der Gesellschaft, deren Forderungen begründet worden sind, bevor die Eintragung der Beendigung des Vertrages in das Handelsregister nach § 10 des Handelsgesetzbuches bekannt gemacht worden ist, hat der andere Vertragsteil Sicherheit zu leisten, wenn sie sich binnen sechs Monaten nach der Bekanntmachung der Eintragung zu diesem Zweck bei ihm melden. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.